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Die Berufsausübung europäischer Anwälte in Deutschland im Strafrecht

Deutschland, als Mitglied der Europäischen Union (EU), bietet europäischen Anwälten verschiedene Möglichkeiten, im Strafrecht tätig zu sein, einschließlich Europäischer Haftbefehle (EAW) und Auslieferungsfällen. Diese Möglichkeiten sind geregelt durch die Richtlinie 98/5/EG, nationale Gesetze wie das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in (IRG).

Voraussetzungen für die Tätigkeit in Deutschland

  • Registrierung bei einer Rechtsanwaltskammer:Es ist erforderlich, Nachweise über die berufliche Qualifikation und ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland vorzulegen.
  • Einhaltung der Verfahrensregeln:Auch bei Tätigkeit unter dem Herkunftstitel unterliegen Anwälte den deutschen Verfahrens- und Standesregeln.
  • Zusammenarbeit bei Bedarf:In komplexen Fällen wie Auslieferungsverfahren oder EAW-Verfahren wird empfohlen, mit einem lokalen Anwalt zusammenzuarbeiten, um eine wirksame Verteidigung zu gewährleisten.

Tätigkeiten in Strafverfahren

Europäische Anwälte können eine entscheidende Rolle in Strafverfahren in Deutschland spielen, insbesondere bei:

Verteidigung in EAW-Fällen

  • Die Bearbeitung eines Europäischen Haftbefehls (EAW) in Deutschland erfolgt vor den Oberlandesgerichten (OLG).
  • Die OLG entscheiden über die Zulässigkeit der Auslieferung einer gesuchten Person und prüfen die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und mögliche Grundrechtsverletzungen.

Auslieferungsverfahren

  • Deutschland bearbeitet Auslieferungsersuchen von Nicht-EU-Staaten im Rahmen des IRG.
  • Der europäische Anwalt kann den Mandanten bei Anhörungen zur Untersuchungshaft und Verhandlungen über die Zulässigkeit der Auslieferung unterstützen.

Allgemeine Strafverteidigung

  • Europäische Anwälte können Mandanten auch in allgemeinen Strafverfahren vor lokalen und regionalen Gerichten vertreten, sofern sie die Verfahrensanforderungen erfüllen.

Fälle, in denen die Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt erforderlich ist

EAW-Verfahren:
Fälle im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen betreffen oft komplexe Fragen zu Grundrechten, Verfahrensgarantien und der Auslegung von EU- und deutschem Recht. Ein lokaler Anwalt kann dabei helfen, fundierte Argumente vorzubringen.
Auslieferungsfälle:
Auslieferungsersuchen erfordern oft eine detaillierte Prüfung internationaler Abkommen, Menschenrechte und des Grundsatzes der beiderseitigen Strafbarkeit. Lokale Anwälte bringen die notwendige Praxiserfahrung und Kenntnisse des deutschen Prozessrechts ein.
Sprache und Kommunikation:
Da alle Gerichtsverfahren in Deutschland ausschließlich auf Deutsch durchgeführt werden, ist die Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt unerlässlich, wenn der europäische Anwalt die Sprache nicht fließend beherrscht. Dies stellt eine effektive Vertretung sicher und vermeidet Missverständnisse.
Kenntnis des Prozessrechts:
Verfahren vor deutschen Gerichten, insbesondere den Oberlandesgerichten (OLG), erfordern spezifisches Wissen über die lokalen Regeln. Dazu gehören die Erstellung von Schriftsätzen, die Einreichung von Rechtsmitteln und der Umgang mit deutschen Staatsanwaltschaften.
Fälle vor höheren Gerichten:
In Verfahren, die an höhere Instanzen oder das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht) verwiesen werden können, ist ein erfahrener lokaler Anwalt unverzichtbar, um technische und prozessuale Aspekte professionell zu bearbeiten.
Bei Blay JD arbeiten wir mit deutschen Kanzleien zusammen, um umfassende rechtliche Lösungen für komplexe Fälle zu bieten. Dabei gewährleisten wir eine solide Verteidigung, die an das deutsche Rechtssystem angepasst ist.

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Fälle, in denen die Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt nicht erforderlich ist

Vorläufige Anhörungen oder Schutzmaßnahmen:
In einfachen Verfahren, wie ersten Anhörungen zur Untersuchungshaft oder Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem EAW, kann der europäische Anwalt eigenständig tätig werden, sofern er die deutsche Sprache und die grundlegenden Verfahrensregeln beherrscht.
Außergerichtliche Beratung:
In Fällen, in denen die Hauptaufgabe darin besteht, den Mandanten über die Risiken oder rechtlichen Auswirkungen eines EAW oder einer Auslieferung zu beraten, kann der europäische Anwalt ohne Zusammenarbeit tätig werden, wenn er über ausreichende Kenntnisse des deutschen Rechtssystems verfügt.
Verfahren vor lokalen Gerichten:
In weniger komplexen Strafverfahren vor lokalen oder regionalen Gerichten, bei denen kein spezielles Wissen des deutschen Prozessrechts erforderlich ist, kann der europäische Anwalt den Mandanten direkt vertreten.
Verteidigung basierend auf dem Recht des Herkunftsstaates:
Wenn die Verteidigung darauf abzielt, die Rechtmäßigkeit des EAW oder der Auslieferung aus der Perspektive des Rechts des ersuchenden Staates anzufechten, kann der europäische Anwalt die Strategie eigenständig führen, ohne dass eine Zusammenarbeit erforderlich ist.

Die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ermöglicht es europäischen Anwälten, die vollständige Qualifikation als Rechtsanwalt zu erwerben. Der Prozess umfasst:
Antrag und vorherige Bewertung:
  • Die Behörden bewerten die Qualifikationen des Anwalts im Herkunftsland, um die Bereiche des deutschen Rechts zu bestimmen, die geprüft werden müssen.
Prüfungsbereiche:
  • Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Prozessrecht.
  • Anwendbare berufsrechtliche und ethische Normen in Deutschland.
Format:
  • Schriftlich: Lösung praktischer Fälle.
  • Mündlich: Fragen zu Gesetzgebung und Praxis in Deutschland.
Nach bestandener Prüfung erlangt der Anwalt die vollständige Qualifikation als Rechtsanwalt, die es ihm erlaubt, uneingeschränkt vor allen Gerichten und in allen Bereichen des deutschen Rechts tätig zu sein.

Fazit

Die Berufsausübung europäischer Anwälte im Strafrecht in Deutschland bietet bedeutende Chancen, stellt aber auch Herausforderungen in Bezug auf die Sprache und die Besonderheiten des lokalen Rechts dar. Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt und spezifische Vorbereitung sind entscheidend, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten, insbesondere in EAW- und Auslieferungsverfahren. In einfacheren Verfahren oder bei außergerichtlichen Tätigkeiten können europäische Anwälte jedoch unabhängig arbeiten, sofern sie die gesetzlichen und sprachlichen Anforderungen erfüllen.
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